Kontakt

Übertritt

Welcher Bildungsweg ist für mein Kind nach der 4. Klasse möglich?
„Die weiterführenden Schulen in ihrem Anforderungs- und Leistungsprofil“

Für eine persönliche Beratung zum Übertritt oder zu anderen Fragen stehen Ihnen die Beratungslehrkräfte der weiterführenden Schulen für Gespräche zur Verfügung. Zu den Beratungslehrkräften können Sie per Mail Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie im Kasten ‚Downloads‘

Wichtige Termine

  • Aushändigung des Übertrittszeugnisses: Am ersten Unterrichtstag des Monats Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der  Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis
  • Anmeldung: ​
    Gymnasium/Realschule: ​
    Anfang Mai (bitte Termine bei der jeweiligen Schule erfragen)
  • Probeunterricht:​
    Mai (bitte Termin bei der jeweiligen Schule erfragen)

Unterlagen für die Anmeldung

Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass die sorgeberechtigten Elternteile bzw. Personensorgeberechtigten das Formular unterschrieben haben müssen. Viele Schulen nutzen eine Vorab-Online-Anmeldung. Mitunter können die Formulare auch heruntergeladen werden.

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Übertrittszeugnis der 4. Klasse Grundschule
  • Bzw. Zeugnis der abgebenden Schule, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Regelgrundschule erfolgt
  • Geburtsschein oder Geburtsurkunde (Familienstammbuch)
  • Ggf. ein Sorgerechtsbeschluss
  • Nachteilsausgleichs- und/oder Notenschutzbescheinigung der abgebenden Schule, falls Sie dies weiter in Anspruch nehmen wollen
  • gültiger Impfpass (Masernschutzbescheinigung)