Kontakt

Schulberatung – Beratungslehrkräfte

Dabei geht es um die Klärung der Hintergründe und Bedingungen schulischer Leistungen und die Möglichkeiten der persönlichen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern.

Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und unterliegt der Verschwiegenheit.

Schwerpunkte

  • Fragen zur Schullaufbahn
  • Fragen zur Einschulung und Zurückstellung
  • Fragen der beruflichen Orientierung
  • Beratung bei Verhaltensauffälligkeiten
  • Beratung bei schulischen Ängsten
  • Beratung bei Lern- und Leistungsschwäche, Legasthenie und Dyskalkulie
  • Vermittlung bei Konflikten
  • Fragen zur Hochbegabung
  • Kriseninterventionen
  • Zusammenarbeit mit anderen Beratungseinrichtungen
  • Durchführung von Fortbildungen

In folgenden Fällen ist es nach derzeitiger Rechtslage erforderlich, dass Schulpsychologen hinzugezogen werden:

Ausstellen von Bescheinigungen für die Schule über

  •   Lese-Rechtschreib-Störung
  •   Rechtschreibstörung
  •   Lesestörung

Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer für die Grund- und Mittelschulen

Beratung ist Aufgabe jeder Lehrkraft und sie ist auch erster Ansprechpartner.

Zusätzlich können jedoch Beratungsfachkräfte hinzugezogen werden.

Beratungslehrkräfte beraten und informieren an den Schulen
zum Beispiel:

  • bei der Wahl der Schullaufbahn
  • bei der Orientierung beim Übertritt
  • bei der Fächerwahl und der Ausbildungsrichtung innerhalb der Schulart
  • bei Fragen zum Wechsel der Ausbildungsrichtung
  • bei der Entscheidung, welcher Schulabschluss angestrebt werden soll
  • bei der Suche nach einem Anschluss nach einem Schulabschluss
  • bei der Vorbereitung auf die Berufswahl
  • bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten

Die Liste der Beratungslehrkräfte für das aktuelle Schuljahr, mit der Zuständigkeit und den Kontaktdaten, finden sie in der Übersicht unter Downloads.