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Übertritt

Welcher Bildungsweg ist für mein Kind nach der 4. Klasse möglich?
„Die weiterführenden Schulen in ihrem Anforderungs- und Leistungsprofil“

Besondere Zeiten brauchen besondere Lösungen.

Auf Grund der vorherrschenden Corona-Pandemie und den hygienerechtlichen Vorgaben ist es im Moment nicht immer möglich, Informationsabende und Beratungsgespräche an den Schulen in Präsenz stattfinden zu lassen. Es ist uns aber ein Anliegen, Sie umfassend zu informieren und Sie mit Ihren Kindern an dieser Weichenstellung gut und kompetent zu begleiten. Natürlich können wir Ihnen aber nur die zum jetzigen Zeitpunkt bekannten Bestimmungen weitergeben. Über eventuelle Neuerungen und Aktualisierungen hält Sie zu gegebener Zeit die Schulleitung der jeweiligen Grundschule auf dem Laufenden.

Für eine persönliche Beratung zum Übertritt oder zu anderen Fragen stehen Ihnen die Beratungslehrkräfte der weiterführenden Schulen für Gespräche zur Verfügung. Zu den Beratungslehrkräften können Sie per Mail oder telefonisch Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Je nach aktueller Pandemie-Lage erfolgt diese Beratung telefonisch oder im Videochat.

Wichtige Termine

  • Aushändigung des Übertrittszeugnisses: Am ersten Unterrichtstag des Monats Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der  Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis
  • Anmeldung: ​
    Gymnasium/Realschule: ​
    Anfang Mai (bitte Termine bei der jeweiligen Schule erfragen)
  • Probeunterricht:​
    Mai (bitte Termin bei der jeweiligen Schule erfragen)

Unterlagen für die Anmeldung

Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass die sorgeberechtigten Elternteile bzw. Personensorgeberechtigten das Formular unterschrieben haben müssen. Viele Schulen nutzen eine Vorab-Online-Anmeldung. Mitunter können die Formulare auch heruntergeladen werden.

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Übertrittszeugnis der 4. Klasse Grundschule
  • Bzw. Zeugnis der abgebenden Schule, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Regelgrundschule erfolgt
  • Geburtsschein oder Geburtsurkunde (Familienstammbuch)
  • Ggf. ein Sorgerechtsbeschluss
  • Nachteilsausgleichs- und/oder Notenschutzbescheinigung der abgebenden Schule, falls Sie dies weiter in Anspruch nehmen wollen
  • gültiger Impfpass (Masernschutzbescheinigung)