Inklusion
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können auch in der allgemeinbildenden Schule unterrichtet und gefördert werden. Durch die UN-Behindertenrechts-konvention 2009, wird ein Recht auf Bildung und ein inklusives Schulsystem völkerrechtlich als verbindlich erklärt.
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ohne Ausgrenzung und Diskriminierung. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und betrifft auch den Bildungsbereich.
Die Förderschulen bleiben weiterhin als wichtiger alternativer Lernort sowie als Kompetenzzentren erhalten und unterstützen die Umsetzung des inklusiven Unterrichts in allgemeinen Schulen.
Angebote zur inklusiven Unterrrichtung
Im Schulamtsbezirk Günzburg gibt es eine Vielfalt schulischer Angebote zur inklusiven Unterrichtung:
Inklusion einzelner Schüler
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an der allgemeinen Schule durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) der Förderschule unterstützt werden. Der MSD berät ggf. auch Eltern und Lehrkräfte. Je nach Grad der Behinderung kann dem Kind ein Schulbegleiter zur Seite gestellt werden.
Kooperationsklassen
An Grund- und Mittelschulen werden in Kooperationsklassen 3 - 5 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, vor allem in den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung - mit stundenweiser Unterstützung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes - durchgängig in Regelklassen unterrichtet.
Derzeit gibt es in unserem Bezirk sieben Kooperationsklassen an den Grundschulen Burgau, Ichenhausen, Krumbach (Schwaben) und Thannhausen.
Schulen mit Schulprofil Inklusion
Seit dem Schuljahr 2011/12 gibt es erstmalig Schulen mit dem Profil "Inklusion". An diesen Schulen wird den Bedürfnissen der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in besonderem Maße Rechnung getragen. Lehrpersonal der Förderschule ist in das Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden.
Im Landkreis Günzburg haben die Grundschule Deisenhausen, Grundschule Ichenhausen und die Grundschule Leipheim den Status "Schule mit dem Schulprofil Inklusion".
Beratungsstelle
Der Landkreis Günzburg bietet am Staatlichen Schulamt eine Inklusionsberatungsstelle an. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: SCHULBERATUNG - Inklusionsberatung.