Inklusionsberatung am Staatl. Schulamt im Landkreis Günzburg
Der Art. 24 (Bildung) der UN-Behindertenrechtskonvention legt folgendes fest:
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht - ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit - zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.
Der Artikel 24 der UN-Konvention legt eine hohe Entscheidungsverantwortung in die Hand der Eltern,
wie z. B.
- Wo ist der beste Förderort für mein Kind?
- Wo kann mein Kind am besten für ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet werden?
Wir wollen Sie unterstützen, indem wir Ihnen von unseren Erfahrungen berichten.
Wir sind qualifizierte Berater aus den Bereichen Grund-, Mittel- und Förderschule.
Wir beraten, individuell, kostenfrei und schaffen Kontakte zu schulischen und außerschulischen Partnern.
Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Wir wollen Sie unterstützen bei Fragen
- zum Übergang von Vorschuleinrichtungen in die Schule,
- zur individuellen Schullaufbahn Ihres Kindes,
- zur Eingliederungshilfe durch Schulbegleiter u. v. m.
Wir informieren über Möglichkeiten bei der inklusiven Beschulung, wie z. B. Nachteilsausgleich, Verzicht auf Noten, Lernzieldifferenz sowie weitere unterstützende Maßnahmen.
Wir wollen, dass Sie guten Mutes auf den weiteren Weg Ihres Kindes blicken können.
Telefonsprechzeiten
Montag: 14.30 - 15.30 Uhr und 16.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 15.00 Uhr
Sprechzeiten vor Ort nach Vereinbarung
Telefon: 08282/8894-39
Ihr Beratungsteam
Claudia Haas, Beratungsrektorin
Kerstin Mayr, Studienrätin im Förderschuldienst, MSD
Angelika Anwander, Studienrätin im Förderschuldienst, MSD
